ronvo.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für die Nutzung der Android-App „Ronvo“, bereitgestellt von Rapid Spark, Inhaber Ronny Saar (nachfolgend „Anbieter“). Sie sind zugleich die Nutzungsbedingungen (Endnutzer-Lizenzvereinbarung) zwischen Anbieter und Nutzer.
  2. Die App richtet sich an Vertriebsmitarbeiter, Außendienstler und Unternehmen, die Kundenbesuche, Berichte und Touren organisieren möchten. Sie kann von Unternehmern und Verbrauchern genutzt werden.
  3. Die AGB werden mit der Installation und Nutzung der App Vertragsbestandteil. Eine Registrierung beim Anbieter findet nicht statt. Das für die Nutzung erforderliche Abonnement wird über Google Play abgeschlossen (§ 3).
  4. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil.

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. Ronvo ist eine lokal auf dem Gerät laufende App zur Außendienst-Organisation. Hauptfunktionen: Kunden- und Kontaktverwaltung, Besuchsberichte, Termin- und Aufgabenverwaltung, Tourenplanung mit Routenoptimierung, Verkaufschancen (Pipeline), Fotodokumentation und OCR-Texterkennung sowie ein optionaler KI-Sprachassistent.
  2. Die Kernfunktionen laufen ohne Server des Anbieters auf dem Gerät des Nutzers. Die Daten des Nutzers werden lokal auf dem Gerät und – sofern der Nutzer die Sicherung einrichtet – Ende-zu-Ende-verschlüsselt in seinem eigenen Google Drive gespeichert. Es handelt sich nicht um einen Software-as-a-Service-Dienst; ein Benutzerkonto beim Anbieter existiert nicht.
  3. Der KI-Assistent nutzt für die Textverarbeitung einen Cloud-Dienst des Anbieters (Einzelheiten in der Datenschutzerklärung). Grundlegende Fragen beantwortet die App auch ohne Internetverbindung.
  4. Die Nutzung der App setzt ein aktives Abonnement voraus (§ 3). Updates und neue Funktionen sind während der Laufzeit des Abonnements enthalten (§ 11).

§ 3 Abonnement und Bezug über Google Play

  1. Der Download der App aus Google Play ist kostenlos. Die Nutzung der App setzt ein aktives Abonnement voraus. Das Abonnement schaltet den vollen Funktionsumfang der App auf den Android-Geräten frei, auf denen der Nutzer Google Play mit demselben Google-Konto verwendet.
  2. Das Abonnement wird ausschließlich als In-App-Kauf über Google Play abgeschlossen. Angeboten werden ein monatliches und ein jährliches Abonnement; beide verlängern sich automatisch (§ 6). Der Vertrag über das Abonnement kommt mit der Bestätigung des Kaufs in Google Play zustande.
  3. Kauf, Abrechnung und Zahlung wickelt Google über Google Play ab. Für den Kaufvorgang gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen von Google Play; Rechnungsbelege stellt Google bereit. Diese AGB regeln die Nutzung der App im Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer.
  4. Das Abonnement ist an das Google-Konto des Nutzers gebunden und kann auf weiteren Android-Geräten mit demselben Google-Konto sowie nach erneuter Installation über „Käufe wiederherstellen“ aktiviert werden.
  5. Ein Abonnement gilt nur für die Plattform, auf der es abgeschlossen wurde: Ein über Google Play abgeschlossenes Abonnement schaltet nur die Android-App frei; ein über einen anderen App-Shop abgeschlossenes Abonnement schaltet die Android-App nicht frei.
  6. Die App prüft den Status des Abonnements bei Google Play. Ohne Internetverbindung bleibt die App bis zum Ende des zuletzt von Google Play bestätigten Zeitraums und drei weitere Tage nutzbar, ein gekündigtes Abonnement drei Tage über die letzte Prüfung hinaus; danach ist für die weitere Nutzung eine Internetverbindung zur Prüfung erforderlich. Ist das Abonnement in Google Play pausiert oder wegen eines Zahlungsproblems gesperrt, ist die App gesperrt, bis der Nutzer die Zahlung in Google Play in Ordnung bringt oder die Pause endet; § 6 Abs. 5 (Daten und Export) gilt entsprechend.

§ 4 Kostenlose Testphase

  1. Beim erstmaligen Abschluss eines Abonnements erhält der Nutzer eine kostenlose Testphase von 14 Tagen. Die Testphase ist ein Einführungsangebot in Google Play; ob ein Google-Konto berechtigt ist, ermittelt Google Play anhand der bisherigen Käufe und zeigt es vor dem Abschluss an.
  2. Während der Testphase entstehen keine Kosten; die App steht in vollem Umfang zur Verfügung. Der Nutzer kann das Abonnement während der Testphase jederzeit in Google Play kündigen (§ 6 Abs. 3); die App bleibt dann bis zum Ende der Testphase nutzbar, danach fällt kein Entgelt an.
  3. Wird das Abonnement nicht vor Ablauf der Testphase gekündigt, geht es automatisch in das beim Abschluss gewählte kostenpflichtige Abonnement (monatlich oder jährlich) über. Der beim Abschluss angezeigte Preis wird dann erstmals über Google Play abgerechnet.
  4. Der Anbieter kann die Testphase für künftige Abschlüsse ändern oder einstellen. Eine bereits begonnene Testphase bleibt davon unberührt.

§ 5 Preise und Zahlung

  1. Der jeweils gültige Preis des monatlichen und des jährlichen Abonnements wird vor dem Abschluss in Google Play angezeigt. Er ist ein Endpreis und enthält die gesetzliche Umsatzsteuer. Maßgeblich ist stets der in Google Play angezeigte Preis.
  2. Die Abrechnung erfolgt über das beim Abschluss verwendete Google-Konto und die dort hinterlegte Zahlungsmethode nach den Zahlungsbedingungen von Google Play. Der Preis wird beim Abschluss – bei einer Testphase nach deren Ablauf – und danach zu Beginn jeder weiteren Laufzeit abgebucht.
  3. Der Anbieter kann die Preise für künftige Laufzeiten ändern. Eine Preiserhöhung wird dem Nutzer vor ihrem Wirksamwerden über Google Play mitgeteilt und gilt frühestens für die nächste Verlängerung. Soweit nach den Regeln von Google Play die Zustimmung des Nutzers erforderlich ist, wird das Abonnement ohne Zustimmung nicht zum erhöhten Preis verlängert, sondern endet mit Ablauf der laufenden Laufzeit. Im Übrigen kann der Nutzer das Abonnement bis zum Wirksamwerden der Erhöhung zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen.

§ 6 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

  1. Das Abonnement läuft je nach gewählter Variante einen Monat oder ein Jahr. Es verlängert sich automatisch um die jeweils gleiche Laufzeit, wenn es nicht vor Ablauf der laufenden Laufzeit gekündigt wird. Der Preis für die Verlängerung wird zu Beginn der neuen Laufzeit über Google Play abgerechnet.
  2. Der Nutzer kann das Abonnement jederzeit kündigen. Die Kündigung wird zum Ende der laufenden Laufzeit wirksam; bis dahin bleibt die App in vollem Umfang nutzbar. Für die laufende Laufzeit bereits gezahlte Entgelte werden nicht anteilig erstattet; das Widerrufsrecht (§ 14) und die gesetzlichen Mängelrechte (§ 12) bleiben unberührt.
  3. Die Kündigung erfolgt in Google Play: in der Play-Store-App über das Profilbild → „Zahlungen und Abos“ → „Abos“; in der App öffnet „Abo verwalten“ diese Seite. Der Anbieter kann eine Kündigung nicht selbst vornehmen. Das Löschen der App beendet das Abonnement nicht.
  4. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Nach Ablauf des Abonnements ist die App gesperrt, bis erneut ein Abonnement abgeschlossen wird. Die vom Nutzer erfassten Daten bleiben auf seinem Gerät und – sofern eingerichtet – in seiner Sicherung im eigenen Google Drive gespeichert; der Anbieter löscht sie nicht und hat auf sie keinen Zugriff (§ 9). Auch ohne aktives Abonnement kann der Nutzer seine Daten als Excel-Datei oder als verschlüsselte Sicherungsdatei exportieren und aus einer Sicherung wiederherstellen. Nach erneutem Abschluss eines Abonnements stehen sie wieder zur Verfügung.
  6. Der Nutzungsvertrag über die App endet im Übrigen, wenn der Nutzer die App von allen seinen Geräten löscht. Ein laufendes Abonnement muss gesondert gekündigt werden (Absatz 3).

§ 7 (nicht belegt)

Dieser Paragraph ist nicht belegt. Die Nummerierung der übrigen Paragraphen bleibt unverändert.

§ 8 Nutzungsrecht

  1. Der Nutzer erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die App auf seinen Android-Geräten für eigene Zwecke zu nutzen – für die Dauer des Abonnements.
  2. Dekompilierung, Reverse Engineering und Weitervertrieb sind untersagt, soweit nicht gesetzlich (§ 69e UrhG) ausdrücklich erlaubt.

§ 9 Daten, Datensicherung und Verantwortlichkeit des Nutzers

  1. Die in der App erfassten Inhalte (Kunden, Berichte, Termine, Touren) verbleiben beim Nutzer: lokal auf dem Gerät und optional in einer Ende-zu-Ende-verschlüsselten Sicherung in seinem eigenen Google Drive. Der Anbieter hat keinen Zugriff auf den Datenbestand des Nutzers und erstellt keine Sicherungskopien; die Sicherung erstellt die App auf dem Gerät des Nutzers in dessen Google Drive.
  2. Die Datensicherung obliegt dem Nutzer (empfohlen: die Sicherung in Google Drive oder regelmäßig exportierte Sicherungsdateien). Den bei der Einrichtung der Sicherung angezeigten Wiederherstellungsschlüssel bewahrt der Nutzer sicher auf. Ohne diesen Schlüssel und ohne das ursprüngliche Gerät lässt sich eine Sicherung nicht wiederherstellen; auch der Anbieter kann sie dann nicht wiederherstellen.
  3. Soweit der Nutzer personenbezogene Daten Dritter (etwa seiner Kunden) verarbeitet, ist er hierfür datenschutzrechtlich Verantwortlicher und stellt die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung sicher.
  4. Der Nutzer nutzt die App nur im Rahmen der geltenden Gesetze und speichert keine rechtswidrigen Inhalte.

§ 10 KI-gestützter Sprachassistent

  1. Die App bietet einen optionalen KI-gestützten Sprachassistenten zur Unterstützung bei der Außendienstverwaltung.
  2. Keine verbindlichen Empfehlungen: Alle Vorschläge, Auswertungen und Antworten des KI-Assistenten sind als Hilfsmittel zu verstehen und stellen keine verbindlichen Empfehlungen, Zusicherungen oder Garantien dar.
  3. Prüfungspflicht des Nutzers: Der Nutzer ist verpflichtet, alle vom KI-Assistenten generierten Inhalte vor Verwendung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung für den beabsichtigten Zweck zu prüfen.
  4. Keine Gewährleistung für Genauigkeit: Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der KI-generierten Inhalte. Fehlerhafte oder unvollständige Ausgaben sind möglich.
  5. Haftung: Für Schäden im Zusammenhang mit KI-generierten Inhalten haftet der Anbieter nach Maßgabe von § 13.
  6. Einschränkungen: Der KI-Assistent ist nicht geeignet für rechtliche, medizinische oder sicherheitsrelevante Entscheidungen. Für solche Angelegenheiten ist stets fachkundiger Rat einzuholen.
  7. Technische Grenzen: Der Assistent kann technischen Einschränkungen unterliegen, insbesondere bei komplexen Anfragen, Dialekten oder unklarer Ausdrucksweise.
  8. Faires Kontingent: Für die Cloud-Verarbeitung gilt ein faires Tageskontingent je Gerät (derzeit 50 Anfragen pro Tag). Der Anbieter kann das Kontingent anpassen, soweit dies zur Missbrauchsvermeidung oder Kostenkontrolle erforderlich und dem Nutzer zumutbar ist und die vertragsgemäße Nutzbarkeit des Assistenten dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
  9. Verfügbarkeit: Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Cloud-Dienstes, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Die Kernfunktionen der App sowie die regelbasierten Antworten des Assistenten ohne Internetverbindung bleiben von Störungen des Cloud-Dienstes unberührt.
  10. Meldung von KI-Antworten: Der Nutzer kann Antworten des Assistenten und KI-formulierte Berichte in der App melden. Der Anbieter nutzt Meldungen, um KI-Antworten zu prüfen und zu verbessern; ein Anspruch auf eine bestimmte Reaktion besteht nicht. Welche Daten eine Meldung enthält, steht in der Datenschutzerklärung (Abschnitt 3.15).

§ 11 Updates und Weiterentwicklung

  1. Der Anbieter entwickelt die App fortlaufend weiter und stellt Updates über Google Play bereit. Updates und neue Funktionen sind im Abonnement enthalten; ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen besteht nicht.
  2. Gesetzliche Aktualisierungspflichten für digitale Produkte (§ 327f BGB) bleiben unberührt.
  3. Sollte der Cloud-Dienst des KI-Assistenten eingestellt werden müssen, bleiben die lokalen Kernfunktionen der App nutzbar.

§ 12 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, für Verbraucher insbesondere die Vorschriften über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB).

§ 13 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Bei Datenverlust ist die Haftung auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger, dem Risiko entsprechender Datensicherung (§ 9) angefallen wäre. Absatz 1 bleibt unberührt.

§ 14 Widerruf bei Verbrauchern

  1. Das Abonnement wird über Google Play abgeschlossen und abgewickelt. Verbraucher können den Vertrag über das Abonnement innerhalb von 14 Tagen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Nutzungsbedingungen von Google Play widerrufen. Bei digitalen Produkten kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher der sofortigen Ausführung ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht damit verliert (§ 356 Abs. 4 und 5 BGB); die dafür erforderlichen Erklärungen holt Google Play im Kaufprozess ein. Während einer kostenlosen Testphase fällt kein Entgelt an.
  2. Widerruf und Erstattungsanträge werden von Google Play nach dessen Erstattungsrichtlinien bearbeitet. Unabhängig davon können Sie sich jederzeit an uns wenden (info@rapidspark.de).

§ 15 Änderungen dieser AGB

  1. Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies wegen geänderter gesetzlicher Vorgaben, geänderter Vorgaben von Google Play oder wegen Änderungen der App (etwa neuer Funktionen) erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Nutzers verschoben wird.
  2. Änderungen werden dem Nutzer mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden durch Hinweis in der App oder auf aussendienst.app mitgeteilt. Sie gelten für Abonnement-Laufzeiten, die nach dem Wirksamwerden beginnen. Ist der Nutzer mit einer Änderung nicht einverstanden, kann er das Abonnement zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen (§ 6).

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaats unberührt.
  2. Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Saarbrücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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